Das Honorar Ihres Steuerberaters

Meine Leistungen rechne ich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, deren Anwendung gesetzlich verbindlich vorgeschrieben ist. Nach der StBVV setzt sich die Rechnung aus vielen Positionen (Einzelleistungen) zusammen.

Die StBVV gibt einen Rahmen für die Berechnung des Honorars vor; je nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand erfolgt der Honoraransatz nach Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr.

 

Nachstehend ein Beispiel:

 

Arbeitnehmer mit Vermietungseinkünften

           
Tätigkeit Gegenst.-
Wert
Geb.-
Tab.
Mindestgeb.
(incl.USt)
Mittelgeb.  (incl.USt) Höchstgeb.
(incl.USt)
Einkommensteuer-
erklärung, nur
Mantelbogen
50.000 €(Einkünfte) A 146,37 € 512,30 € 878,22 €
Anlage N (nicht-
selbstständige Einkünfte)
43.000 € (Bruttolohn) A 68,19 € 443,22 € 818,24 €
Anlage V
(Vermietung)
15.000 € (Einnahmen) A  39,57 €  257,19 €     474,81 €
           
 SUMME      254,13 € 1212,71 € 2171,27 €

Beratungsleistungen werden mit 65 € zuzügl. 19 % USt (=77,35 € brutto) je 1/2 Stunde berechnet.