Kurioses 2
(K)eine Kunst auf dem Nagelbrett
Ein Fakir ist nicht künstlerisch tätig, sondern gewerblich.
Die Tätigkeit, sich auf ein Nagelbrett zu legen oder über Glasscherben zu laufen, ohne erkennbare Verletzungen zu erleiden, erschöpft sich – vergleichbar einem Zauberkünstler – in der Unterhaltung. Die auf Körperbeherrschung beruhenden Vorführungen waren artistische Tätigkeiten. Von der darstellenden künstlerischen Tätigkeit z. B. eines Ballettänzers unterscheiden sie sich dadurch, dass sie keine über die Anschauung der artistisch und optisch ansprechenden Leistung hinausgehenden geistigen oder seelischen Eindrücke vermitteln, ... insbesondere weil sie zu einem wesentlichen Teil im statischen, beherrschten Ertragen einer aussergewöhnlichen Belastung des Körpers besteht.
(Bundesfinanzhof vom 10. 03. 1993 I R 96/92)
Denk ich an Deutschland für die Nacht
Ein Nachthemd ist nicht nur Unterkleidung, die nach ihren objektiven Merkmalen ausschliesslich dazu bestimmt ist, im Bett getragen zu werden, sondern auch solche, die im wesentlichen hierfür bestimmt ist. Unschädlich für die Tarifierung als Nachthemd ist folglich die Möglichkeit, dass das Kleidungsstück auch zu anderen Zwecken verwendet werden kann. Allerdings muss diese Möglichkeit von untergeordneter, unwesentlicher oder nebensächlicher Bedeutung sein, denn die Möglichkeit, dass die Kleidungsstücke unterschiedslos im Bett oder an bestimmten anderen Orten getragen werden können, schliesst eine Tarifierung als Nachthemd aus... Der Aufdruck „Sleepie" ist gerade bei Nachthemden Ausdruck des Modetrends in jener Zeit (1986). Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass „bei dem heutigen Trend auch sog. Nachthemden von einer geringen Anzahl von Trägerinnen am Strand oder auf der Promenade getragen werden" könnten.
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 31. 03. 1998 VII R 11/95)
Zu noch mehr Kuriositäten klicken Sie bitte hier